Helfen mit Vermächtnis
Gutes tun und Bleibendes schaffen
Marshall Plan und Wirtschaftswunder, jahrzehntelanger Frieden in Europa, geringe Arbeitslosigkeit, Fleiß, Sparsamkeit und die deutsche Tradition der Sozialen Marktwirtschaft haben viele von uns in den Jahrzehnten nach 1945 zu wohlhabenden Bürgern gemacht.
Manche möchten ihren Wohlstand nicht nur mit ihren Familien teilen, sondern vermachen in ihrem Testament einen Teil ihres Nachlasses auch einer gemeinnützigen Organisation.
Sollten Sie erwägen, das Hospiz an der Lutter zu bedenken, können Sie in Ihrem Testament einen bestimmten Geld- oder Sachwert als Spende festlegen oder auch das Hospiz zu Ihrem Erben bestimmen. Und da dies unmittelbar den gemeinnützigen Zweck des Hospizes fördert, unterliegt es nicht der Erbschaftsteuer - das Hospiz erhält die Spende in voller Höhe! Und: Ein Vermächtnis oder ein Testament kann jederzeit widerrufen werden.
Lassen Sie sich von Personen Ihres Vertrauens und ggf. von einem Rechtsanwalt beraten. Gern steht Ihnen auch unser Geschäftsführer Daniel de Vasconcelos (Tel. 0551 / 270726-30) oder unsere Vereinsvorsitzende Elke Reichardt (Tel. 0551 / 270726-31) für ein Gespräch zur Verfügung.