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Teilnahmebedingungen Tombola „Hoch hinaus fürs Leben“ zugunsten des Hospizes an der Lutter, Göttingen

§ 1 Wer ist Veranstalter der Tombola?

Veranstalter ist der Verein Hospiz an der Lutter e. V., Humboldtallee 10, 37073 Göttingen.

§ 2 Wohin geht der Erlös aus der Tombola?

Der Reinertrag der Tombola wird ausschließlich und unmittelbar für die gemeinnützige und mildtätige Arbeit des Hospizes an der Lutter verwendet.

§ 3 Wer kann an der Tombola teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren.

§ 4 Wie kann ich teilnehmen und wo gibt es die Lose?

(1) Die Teilnahme erfolgt durch den Kauf eines Loses. Mit dem Erwerb des Loses werden die Teilnahmebedingungen hier anerkannt.

(2) Der Kaufpreis wird nicht erstattet. Ein Umtausch oder eine Rückgabe von Losen ist ausgeschlossen. Zudem schließen wir den Rechtsweg aus.

(3) Losverkauf

  • Preis pro Los: 5,00 €
  • Verkaufszeitraum: ab 15. August 2026 bis 02. Oktober 2026, 16.30 Uhr
  • Verkaufsstellen: teilnehmende Einzelhandelsgeschäfte von PRO City Göttingen

Allianz - Generalvertretung Schäfer&Hübner OHG

Obere Karspüle 36

Stephanies Damenmoden

Groner-Tor-Str. 26

Lichtkultur

Theaterstraße 3

Big Lebowski

Düstere Straße 15

Tobacco Café

Kurze-Geismar-Straße 4

Deutsches Theater in Göttingen GmbH

Theaterplatz 11

WOGGON

Barfüßerstraße 1

Boutique Elisa e.K.

Barfüßerstr. 12/13

Tourist-Information Göttingen

Markt 8 (am Alten Rathaus)

Hospiz an der Lutter

Humboldtallee 10

GALERIA S.à r.l. & Co. KG

Groner Str. 43-47

Wiederholdt in der Prinzenstraße GmbH

Prinzenstraße 14

GUM

Kurze Straße 6

Carl Tode Inh. Markus Reich e. K.

Prinzenstraße 5

  • Verkaufsstellen im Landkreis Göttingen und im Eichsfeld

Lieblingsplatz Yvonne

Bahnhofstraße 7, Leinefelde-Worbis

Hairlive Friseursalon

Klappenweg 11 b, Teistungen

Hairlive Friseursalon

Pfarrgasse 14, Breitenbach

Gentlemen & more

Lindenallee 32, Heilbad Heiligenstadt

§ 5 Wann werden wie die Gewinnerlose gezogen?

(1) Die Ziehung der Gewinnlose findet öffentlich statt am:

  • Datum: 02. Oktober 2026 um 17 Uhr
  • Ort: Marktplatz, Göttingen

(2) Die Ziehung erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Die gezogenen Losnummern sind bindend; ein Anspruch auf einen bestimmten Gewinn besteht nicht.

§ 6 Gewinne

(1) Verlost werden die im Gewinnplan aufgeführten Sachpreise. Der vollständige Gewinnplan mit der genauen Beschreibung der Gewinne einschließlich etwaiger Zusatzkosten ist unter https://www.hospiz-goettingen.de/hochhinaus und in den Verkaufsstellen einsehbar. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

Unter den teilnehmenden Losen werden unter anderem folgende Hauptpreise verlost:

  • eine Wallbox im Wert von ca. 1.000 €, inklusive Installation
  • ein Reisegutschein im Wert von 1.000 €
  • Designer-Holztisch im Wert von ca. 350 €
  • Privates Fotoshooting im Wert von 600 €

sowie weitere Sachpreise.

(2) Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Gewinne bei Nichtverfügbarkeit durch gleichwertige Preise zu ersetzen.

§ 7 Wie werden Gewinner bekanntgegeben und wo kann man Gewinne abholen?

Die Gewinnnummern werden im Anschluss an die Ziehung bekannt gegeben, unter anderem durch Aushang bei den teilnehmenden Verkaufsstellen von PRO City sowie https://www.hospiz-goettingen.de/hochhinaus. Gewinne können unmittelbar nach der Verlosung sowie am 3. Oktober während der Veranstaltungszeit von 12-17 Uhr an der Bühne oder ab Montag, 5. Oktober, montags bis freitags in der Zeit von 9-16 Uhr im Hospiz an der Lutter, Humboldtallee 10 in Göttingen gegen Vorlage des Originalgewinnloses abgeholt werden. Nicht innerhalb von 4 Wochen (bis zum 06.11.2026] abgeholte Gewinne verfallen zugunsten des Hospizes an der Lutter.

§ 8 Datenschutz

Sofern im Rahmen der Gewinnbenachrichtigung oder -abholung personenbezogene Daten erhoben werden, erfolgt dies ausschließlich zur Abwicklung der Tombola. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt, soweit dies nicht zur Durchführung der Tombola erforderlich ist. Weitere Informationen erteilt der Veranstalter auf Anfrage. Die Datenschutzinformation des Hospizes finden Sie hier: https://www.hospiz-goettingen.de/datenschutz/

§ 9 Haftung

(1) Der Veranstalter haftet bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Pflichten nicht auf Schadensersatz. Verletzt der Veranstalter leicht fahrlässig eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Tombola erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen, beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren und für eine Tombola typischen Schaden.

(2) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden, die er, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen. Die Haftung bleibt ferner unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

(3) Soweit Sponsoren Gewinne bereitstellen, haftet der Veranstalter nicht für deren Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit oder Eignung, sofern der Veranstalter einen Mangel nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder verschwiegen hat. Die zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

§ 10 Schlussbestimmungen

Der Veranstalter behält sich vor, die Tombola aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: 07.08.2026