Zwischen Selbstbestimmung und Bevormundung am Lebensende

Hospiz-Forum mit Prof. Dr. Gunnar Duttge

Das Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung und Bevormundung am Lebensende war Thema beim Forum im Hospiz an der Lutter. Der Medizinrechtler Prof. Dr. Gunnar Duttge von der Universität Göttingen führte währen eines Impulsvortrags in das Thema ein. Anhand von konkreten Beispielen zeigte er auf, wie schwierig die Trennung zwischen Recht und Ethik mitunter sein kann. Soweit es Regeln gibt, müssen wir uns an das Recht halten, so sein Fazit. Aus Patientensicht könne dies schnell zur Bevormundung werden. Das Selbstbestimmungsrecht des einzelnen hilfsbedürftigen Patienten sei nicht nur von ärztlicher Seite beeinflusst, sondern auch durch die Angehörigen.

Patienten dürfen Angebote der Ärzte auch ablehnen. Wenn das, was der Patient will, sich immer mit den ärztlichen Vorstellungen decken würde, hätten wir kein Problem. Der Patient habe schließlich das letzte Wort. Es sei sinnvoll, dies in einer Patientenverfügung niederzuschreiben, obgleich es als medizinischer Laie schwierig sei, eine eindeutige Patientenverfügung zu verfassen. Patientenverfügungen seien zumeist nicht konkret, sondern interpretationswürdig.

Im Anschluss an den Impulsvortrag entwickelte sich eine angeregte Debatte im gut besuchten Forum.

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